Bei einem Verkehrswertgutachten werden umfassend Faktoren berücksichtigt, die den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks beeinflussen, um einen möglichst präzisen Marktwert festzustellen. Die Berechnungen basieren auf normierten Verfahren im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den Vorgaben der Wertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Der Umfang eines Verkehrswertgutachtens umfasst je nach Objekt ca. 40 – 70 Seiten. Bei komplexen Wertermittlungsfällen können es auch weitaus mehr sein.
Bewertungsanlässe können unter anderem Erbschaften, Schenkungen oder Scheidungen sein.
Ein Kurz-Gutachten basiert auf den selben Grundlagen wie das Verkehrswertgutachten. Mit nur ca. einem Drittel Umfang ist es jedoch um vieles schlanker als sein „großer Bruder“ – ganz klar, dass hierbei einige Aspekte nicht aufgeführt und berücksichtigt sind. Im Fokus steht hier die neutrale und fachmännische Wertermittlung, während auf erläuternde Teile weitgehend verzichtet wird.
Wenn Sie wissen möchten, welcher Preis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für Ihr Objekt zu erzielen ist, ist das Kurz-Gutachten sicherlich eine gute Wahl. Das Kurz-Gutachten kann Ihnen auch bei Ihren Verkaufsverhandlungen einen entscheidenden Vorteil bei der Argumentation und Durchsetzung Ihres Verkaufspreises bieten. Zudem kann es für interne Auseinandersetzungen genutzt werden.
Kurzgutachten sind z.B. ungeeignet bei Streitigkeiten vor Gericht, vor Finanzbehörden, mehreren Wertermittlungsstichtagen und besonderen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Nießbrauchrecht, Wohnrecht).
„Der Verkehrswert (Marktwert) ist durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“ BauGB § 194.
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